· Fachbeitrag · Grundsatzentscheidung des BFH
Neue Bilanzierungsgrundsätze für auf fremdem Grund und Boden errichtete Betriebsgebäude
von Dipl.-BW. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
Bebaut ein Unternehmer-Ehegatte mit eigenen Mitteln ein auch dem Nichtunternehmer-Ehegatten gehörendes Grundstück, wird der Nichtunternehmer-Ehegatte Eigentümer des auf seinen Miteigentumsanteil entfallenden Gebäudeteils. Übertragen die Ehegatten das Grundstück später auf ihren Sohn, der den Betrieb des Vaters fortführt, kann dieser den Gebäudeteil der Mutter mit dem Teilwert einlegen und somit im Ergebnis doppelt abschreiben (BFH 9.3.16, X R 46/14, Abruf-Nr. 185681). |
Sachverhalt
Im Streitfall hatte der Vater in den 60er Jahren mehrere Betriebsgebäude auf Grundstücken errichtet, die zur Hälfte auch seiner Ehefrau gehörten. Auf seine Baukosten nahm er Abschreibungen vor. 1994 übertrug der Vater den Betrieb im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich auf seinen Sohn. Auch die betrieblich genutzten Grundstücke erhielt der Sohn unentgeltlich.
Anmerkungen und Praxishinweise
Soweit es um die Übertragung von Wirtschaftsgütern ging, die dem Vater gehörten, muss der Sohn die Buchwerte aus den Bilanzen des Vaters gemäß § 6 Abs. 3 EStG fortführen. Umstritten war hingegen die Behandlung der Gebäudeteile, die der Mutter gehörten. Der Sohn legte diese Gebäudeteile mit dem Teilwert in seinen Betrieb ein. Da der Teilwert allerdings erheblich höher war als der Restbuchwert, konnte er erneut hohe Abschreibungen auf die von seinem Vater schon nahezu abgeschriebenen Gebäudeteile vornehmen. Diese rechtliche Beurteilung hat der BFH bestätigt.
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