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  • 02.06.2015 · Fachbeitrag · Grundsteuer

    BFH erleichtert den Erlass der Grundsteuer in Sanierungsgebieten

    | Bei Mietausfällen bietet § 33 GrStG die Möglichkeit, einen teilweisen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies setzt jedoch eine wesentliche Ertragsminderung voraus, die der Steuerpflichtige nicht zu vertreten hat. Befindet sich das Gebäude in einem städtebaulichen Sanierungsgebiet und basiert ein Leerstand auf Sanierungsmaßnahmen, zu denen der Steuerpflichtige verpflichtet ist, hat er den Leerstand nicht zu vertreten (BFH 17.12.14, II R 41/12, Abruf-Nr. 175139 ). |