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  • · Nachricht · Handwerkerleistungen

    Bei Neubaumaßnahmen keine Steuerermäßigung

    | Für Handwerkerleistungen gibt es nur dann eine Steuerermäßigung (20 % der Lohnkosten, maximal 1.200 EUR), wenn sie im räumlichen Bereich eines vorhandenen Haushalts erbracht werden. Damit sind Leistungen nicht begünstigt, die die Errichtung eines Neubaus betreffen (z. B. erstmalige Anbringung eines Außenputzes an einen Neubau, erstmalige Pflasterung einer Einfahrt). |

     

    Beachten Sie | Gegen die Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg (7.11.17, 6 K 6199/16) ist die Revision anhängig (Rev. BFH Az. VI R 53/17). Somit hat der BFH Gelegenheit, Neubaumaßnahmen von begünstigten Maßnahmen abzugrenzen.

    Quelle: ID 45186981