04.06.2014 · Fachbeitrag · Handwerkerleistungen
Der Einzug durch Inkassobüros ist begünstigt
| Der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG steht der Einzug von Forderungen der Handwerksbetriebe durch Inkassobüros oder durch Factoring-Unternehmen nicht entgegen. Dies haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder beschlossen (OFD Nordrhein-Westfalen, Kurzinfo ESt 10/14 vom 17.3.14). |
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