· Fachbeitrag · Handwerkerleistungen
Steuerermäßigung für Dichtheitsprüfungen von Abwasserleitungen?
| Die OFD Münster (3.5.13, akt. Kurzinfo ESt 20/2010 , Abruf-Nr. 131662 ) hat aktuell auf ein Urteil des FG Köln (18.10.12, 14 K 2159/12 ) hingewiesen, wonach Aufwendungen für eine Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserleitung als Handwerkerleistung nach § 35a EStG berücksichtigt werden können. |
Nach der Verwaltungsmeinung sind derartige Aufwendungen indes nicht begünstigt, da es sich bei der Prüfung nicht um eine Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahme handelt. Nur soweit als Folge von Dichtheitsprüfungen Reparaturmaßnahmen an den privaten Abwasserleitungen anfallen, sollen die Aufwendungen nach § 35a Abs. 3 EStG begünstigt sein.
Hinweis | Da gegen das Urteil des FG Köln die Revision (VI R 1/13) anhängig ist, können geeignete Fälle offengehalten werden.