20.04.2020 · Nachricht · Handwerkerleistungen
Keine Steuerermäßigung bei Buchung auf einem Verrechnungskonto des GmbH-Gesellschafters
| Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (§ 35a EStG) setzt u. a. die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers voraus. Und dies ist nach Ansicht des FG Thüringen (22.10.19, 3 K 452/19, Abruf-Nr. 214530 ) nicht der Fall, wenn die von einer GmbH an den Gesellschafter erbrachte Leistung durch die Buchung gegen das Gesellschafterverrechnungskonto bei der GmbH beglichen wird. Ob die GmbH den Rechnungsbetrag ordnungsgemäß als betrieblichen Ertrag verbucht hat, ist insoweit unbeachtlich. |
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