04.11.2015 · Fachbeitrag · Handwerkerleistungen
Steuerermäßigung nach § 35a EStG auch für Werkstattarbeitslohn?
| Das FG München (24.10.11, 7 K 2544/09) war bislang der Meinung, dass eine begünstigte Handwerkerleistung nach § 35a EStG „in“ einem Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden muss. Somit schied z.B. eine Steuerermäßigung für den Teil der Leistung aus, der in einer Schreinerwerkstatt erbracht wurde. In einem aktuellen Urteil hat das FG diese Sichtweise offensichtlich aufgegeben (FG München 23.2.15 , 7 K 1242/13, Abruf-Nr. 145568 ). |
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