· Fachbeitrag · Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen
Aktualisiertes Anwendungsschreiben zur Steuerermäßigung nach § 35a EStG
von Dipl.-Finw. (FH) Martin Hilbertz, Neuwied
| Die Finanzverwaltung hat ihr Anwendungsschreiben zur Steuerermäßigung nach § 35a EStG aktualisiert und dabei einige praxisrelevante Entscheidungen des BFH aufgenommen (BMF 10.1.14, IV C 4 - S 2296-b/07/0003 :004, Abruf-Nr. 140388 ). Darüber hinaus ist aber auch zu beachten, dass es zu einigen (profiskalischen) Ansichten bereits anhängige BFH-Verfahren gibt. |
1. Begünstigte Handwerkerleistungen
Eine praxisnahe BFH-Entscheidung greift die neue Verwaltungsanweisung in Rz. 20 auf. Nach dem Urteil des BFH (13.7.11, VI R 61/10) kann die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen auch bei Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbstbewohnten Hauses zu gewähren sein. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet wird. Infolge der neuen Rechtsprechung war nun u.a. unklar, wie bei Erweiterungen der Nutz- und Wohnfläche eines bestehenden und bewohnten Gebäudes zu verfahren ist.
Das BMF führt zwar in Rz. 21 erneut aus, dass Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme nicht begünstigt sind. Dies waren nach der alten Definition alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit einer Nutz- oder Wohnflächenschaffung bzw. -erweiterung anfallen.
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