02.08.2023 · Fachbeitrag · Haushaltsnahe Dienstleistungen
Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem ohne Sofort-Hilfe nicht nach § 35a EStG begünstigt
| Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 EStG; 20 % der Aufwendungen, maximal 4.000 EUR) kann für ein Hausnotrufsystem nicht in Anspruch genommen werden, wenn dieses im Notfall nur den Kontakt zu einer 24 Stunden-Servicezentrale herstellt (BFH 15.2.23, VI R 7/21, Abruf-Nr. 235064 ; BFH PM Nr. 27/23 vom 4.5.23). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig