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  • · Fachbeitrag · Haushaltsnahe Dienstleistungen

    „Essen auf Rädern” ist nicht begünstigt

    | In einem aktuellen Streitfall berücksichtigte das FA Aufwendungen für gelieferte Mahlzeiten („Essen auf Rädern“) als außergewöhnliche Belastungen. Die Steuerpflichtigen beanspruchten indes eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und klagten - letztlich aber ohne Erfolg ( FG Münster, 15.7.11, 14 K 1226/10 E, Abruf-Nr. 113125 ). |

     

    Begründung: Damit Aufwendungen als haushaltsnahe Dienstleistungen eingestuft werden, müssen die Dienstleistungen im Haushalt des Steuerzahlers stattfinden. Das ist bei „Essen auf Rädern” nicht der Fall, da die eigentliche Leistung - die Zubereitung der Mahlzeiten - außerhalb des Haushalts erfolgt.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2011 | Seite 203 | ID 30465590