04.10.2017 · Fachbeitrag · Haushaltsnahe Dienstleistungen
ESt-Bescheid bei verspäteter Betriebskostenabrechnung änderbar
| Steuerpflichtige können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen für eine Mietwohnung auch dann noch geltend machen, wenn sie von diesen Aufwendungen durch die Betriebskostenabrechnung erst nach Durchführung der Veranlagung dem Grunde und der Höhe nach Kenntnis erlangt haben (FG Köln 24.8.16, 11 K 1319/16, Abruf-Nr. 195824 ) . Da die NZB (Az. VI B 75/16) des FA nicht erfolgreich war, ist das Urteil rechtskräftig . |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig