04.05.2022 · Nachricht · Haushaltsnahe Dienstleistungen
Keine Steuerermäßigung für Müllabfuhr und Abwasserentsorgung
| Das FG Münster (24.2.22, 6 K 1946/21 E, Abruf-Nr. 228467 ) hat entschieden, dass Müllentsorgungs- und Abwassergebühren nicht unter die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG) fallen. Letztlich entscheiden muss aber der BFH, da die Revision (BFH VI R 8/22) anhängig ist. |
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