03.03.2023 · Nachricht · Haushaltsnahe Dienstleistungen
Steuerermäßigung für Abwasserentsorgung und Müllabfuhr: Revision zu spät begründet
| Das FG Münster (24.2.22, 6 K 1946/21 E) hatte entschieden, dass Müllentsorgungs- und Abwassergebühren nicht unter die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG) fallen. Leider hat der BFH (Beschluss vom 1.9.22, VI R 8/22) die eingelegte Revision als unzulässig verworfen, da sie nicht rechtzeitig begründet wurde. Somit ist eine höchstrichterliche Entscheidung vorerst nicht zu erwarten. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig