· Nachricht · Haushaltsnahe Dienstleistungen
Sind Kosten für einen „Hunde-Gassi-Service“ steuerbegünstigt?
| Nach einer Entscheidung des FG Hessen (1.2.17, 12 K 902/16 ) sind Aufwendungen für einen „Hunde-Gassi-Service“ als haushaltsnahe Dienstleistungen begünstigt. Das bedeutet Folgendes: Auf Antrag wird die Einkommensteuer in diesen Fällen um 20 % der Aufwendungen des Steuerpflichtigen (höchstens 4.000 EUR) ermäßigt. |
1. Bisherige Rechtsprechung
Nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH (3.9.15, VI R 13/15) ist die Versorgung und Betreuung eines in den Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Haustieres eine haushaltsnahe Dienstleistung. „Dogsitter-Kosten“ sollen nach einer Entscheidung des FG Münster (25.5.12, 14 K 2289/11 E) jedoch nicht begünstigt sein, wenn die Hunde außerhalb der Wohnung und des Gartens des Steuerpflichtigen betreut werden.
2. Aktuelle Entscheidung des FG Hessen
Die raumbezogene Betrachtungsweise des Finanzgerichts Münster überzeugte die Finanzrichter aus Hessen nicht. Begründung: Nach der Rechtsprechung des BFH ist der Begriff „im Haushalt” räumlich-funktional auszulegen, sodass die Grenzen des Haushalts nicht ausnahmslos durch die Grundstücksgrenzen abgesteckt werden. Somit (so die Schlussfolgerung) handelt es sich beim „Gassi gehen” um eine Leistung mit einem unmittelbar räumlichen Bezug zum Haushalt, die dem Haushalt (dem haushaltszugehörigen Tier) dient.
Beachten Sie | Die Verwaltung hat gegen diese Entscheidung Nichtzulassungsbeschwerde (Az. VI B 25/17) eingelegt. Somit ist nun der BFH gefragt.