· Fachbeitrag · Innergemeinschaftliche Lieferungen
Gelangensbestätigung: Übergangsfrist bis 30.6.12 verlängert
| Die neuen Nachweispflichten für die Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen ( § 6a UStG ) stoßen in der Praxis auf enorme Kritik. Auslöser ist die neue Gelangensbestätigung des Abnehmers. Mit dieser Gelangensbestätigung erklärt der Abnehmer keine zukunftsgerichtete Verbringensabsicht mehr, sondern attestiert vergangenheitsbezogen, wann und wo die Ware im anderen EU-Staat eingetroffen ist. Das BMF (6.2.12, IV D 3 - S 7141/11/10003, Abruf-Nr. 120431 ) hat auf die Kritik nunmehr reagiert und die bisherige Übergangsfrist um drei Monate verlängert. |
Demnach wird es für bis zum 30.6.12 ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen nicht beanstandet, wenn der beleg- und buchmäßige Nachweis der Voraussetzungen der Steuerbefreiung noch auf Grundlage der bis zum 31.12.11 geltenden Rechtslage geführt wird.
PRAXISHINWEIS | Im Gegensatz zur ersten Fristverlängerung (BMF 9.12.11, IV D 3 - S 7141/11/10003) gilt die jetzige Verlängerung nur für die Nachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und nicht für Ausfuhrlieferungen nach § 6 UStG. |
Weiterführender Hinweis
- Steuerfreie Exportumsätze: Neue Spielregeln beim Buch- und Belegnachweis(Nieskoven, MBP 12, 15)