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  • · Fachbeitrag · Investitionsabzugsbetrag

    § 7g EStG auch bei Verbringung von Werkzeugen ins Ausland?

    von Dipl.-Kffr. Christiane Nöcker, Lüdinghausen

    | Wird ein Wirtschaftsgut bei einem fremden Unternehmen im Ausland gelagert, ist ein Investitionsabzugsbetrag dennoch möglich. Das gilt zumindest dann, wenn die tatsächliche Gewalt über das Wirtschaftsgut innerhalb kurzer Frist wiedererlangt werden kann und damit im Einflussbereich des Betriebs verbleibt (FG Niedersachsen 15.5.18, 3 K 74/18, Abruf-Nr. 202588 ). |

     

    1. Hintergrund

    Ein steuermindernder Investitionsabzugsbetrag setzt u. a. voraus, dass das Wirtschaftsgut mindestens bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahrs in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs genutzt wird (§ 7g Abs. 1 S. EStG).

     

    2. Vereinfachter Sachverhalt

    Ein deutsches Unternehmen (UD) benötigte für die Herstellung eines neu entwickelten Produkts u. a. Kunststoffformteile, die im Spritzgussverfahren hergestellt werden. Die Spritzgussformen werden in der Produktion als „Werkzeuge” in universelle Spritzgussmaschinen eingesetzt und produzieren dann die gewünschten Kunststoffformteile. Bei der Herstellung der Spritzgussformen bediente sich UD eines darauf spezialisierten Unternehmens in Italien (UI). Dieses sollte später auch die Spritzgussteile liefern und deshalb die Werkzeuge im Besitz behalten. Die neuen Werkzeuge, Konstruktionszeichnungen und Datenblätter gingen in das Eigentum der UD über.