04.03.2015 · Fachbeitrag · Investitionsabzugsbetrag
§ 7g EStG: Aufstockung in Folgejahren zulässig
| Ein für ein bestimmtes Wirtschaftsgut in einem Vorjahr gebildeter Investitionsabzugsbetrag kann in einem Folgejahr innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums bis zum gesetzlichen Höchstbetrag aufgestockt werden (BFH 12.11.14, X R 4/13, Abruf-Nr. 174678 ; entgegen BMF 20.11.13, IV C 6 - S 2139 b/07/10002, Rz. 6). |
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