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  • · Fachbeitrag · Investitionsabzugsbetrag

    Aktualisiertes BMF-Schreiben zu § 7g EStG

    von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln

    | Das BMF (15.6.22, IV C 6 - S 2139-b/21/10001 :001, Abruf-Nr. 229836) hat in einem neuen 21-seitigen Anwendungserlass zu Zweifelsfragen zum Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG Stellung genommen. Die Aktualisierung erfolgte insbesondere vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020; BGBl I 20, 3096). |

     

    1. Neuerungen durch das JStG 2020

    Für IAB, die in nach dem 31.12.19 endenden Wirtschaftsjahren in Anspruch genommen werden, erfolgten durch das JStG 2020 vor allem folgende Verbesserungen:

    • Die Höhe (bisher bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten) wurde auf 50 % angehoben.