03.02.2016 · Fachbeitrag · Investitionsabzugsbetrag
BMF gewährt die Aufstockung, aber nur unter Voraussetzungen!
| Ein Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG kann in einem Folgejahr innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums bis zum gesetzlichen Höchstbetrag aufgestockt werden (BFH 12.11.14, X R 4/13). Das BMF (15.1.16, IV C 6 - S 2139-b/13/10001, Abruf-Nr. 146220 ) hat nun mitgeteilt, dass es an seiner anderslautenden Auffassung nicht mehr länger festhält und das BFH-Urteil in allen noch offenen Fällen anzuwenden ist. |
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