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Erbschaftsteuer und Generationennachfolge: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur ErbSt nach dem Urteil des BVerfG
| Die Steuervergünstigungen gemäß §§ 13a , 13b , 19a ErbStG sind grundsätzlich zulässig, der Umfang der Verschonung ist allerdings unverhältnismäßig - so das BVerfG am 17.12.14. Spätestens bis zum 30.6.16 muss das ErbStG insoweit reformiert werden. Für die Übergangszeit können die Vergünstigungen wie bisher genutzt werden, unter dem Vorbehalt, dass keine „exzessiven Steuergestaltungen“ durchgeführt werden. |
Achtung | Handlungsbedarf besteht insoweit, als die Befreiung vom Lohnsummentest für kleinere Unternehmen gekippt werden soll, die Verschonung von großen Unternehmensvermögen deutlich beschränkt werden soll und Verwaltungsvermögen nicht mehr bzw. nicht in dem Umfang wie bisher begünstigt sein soll.
Unser Referent Hans Günter Christoffel, Dipl.-Finanzwirt und Steuerberater, wird Sie im Online-Seminar „Erbschaftsteuer und Generationennachfolge kompakt“ (www.iww.de/sl560) über alle günstigen und rechtssicheren Übertragungsoptionen während der Übergangsfrist informieren. Über den Chat können Sie Fragen an den Referenten stellen und Erfahrungen mit anderen Teilnehmern austauschen. Bitte merken Sie sich den nächsten Termin am 2. März 2015 vor.