03.02.2016 · Fachbeitrag · Jahresabschluss 2015
Ergänzungs- und Sonderbilanzen als eigener E-Bilanz-Datensatz
| Im Rahmen der E-Bilanz wurde es bis dato nicht beanstandet, wenn Sonder- und Ergänzungsbilanzen in dem Freitextfeld „Sonder-/Ergänzungsbilanzen“ im Berichtsbestandteil „Steuerliche Modifikationen“ übermittelt wurden. Für den Jahresabschluss 2015 ist diese Übergangsregelung aber nicht mehr anwendbar. Denn für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.14 beginnen, müssen diese Bilanzen als eigener E-Bilanz-Datensatz an das FA übermittelt werden. |
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