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  • 03.02.2016 · Fachbeitrag · Jahresabschluss 2015

    Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

    | Für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen in Papier- oder digitaler Form ist eine Rückstellung zu bilden. Die OFD Niedersachsen (5.10.15, S 2137-106-St 221/St 222, Abruf-Nr. 146003 ) hat nun dargestellt, welche Kosten berücksichtigungsfähig sind und wie die Rückstellung zu ermitteln ist. Die in der Verfügung aufgeführten Beispiele können bei der Erstellung der Jahresabschlüsse als Hilfestellung dienen. |

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