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  • · Nachricht · Jahresabschluss

    Wird der sanierungsfreundliche Überschuldungsbegriff über 2013 hinaus verlängert?

    | Das Bundesjustizministerium tendiert zu einem verlängerten Anwendungszeitraum des vorübergehend bis 31.12.2013 geltenden Überschuldungsbegriffs. Das machte Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger bei einem Symposion in Ingolstadt deutlich. Danach spreche „einiges dafür, die jetzige Regelung nochmals für einen signifikanten Zeitraum zu verlängern, um auf Grundlage der Langzeiterfahrungen mit der derzeit geltenden Regelung später über eine endgültige Lösung zu entscheiden.“ Denkbar sei aber auch, die Bedeutung des Überschuldungstatbestands auf den Eigenantrag zu beschränken, sodass aus ihm ein Insolvenzantragsrecht würde. |

     

    Durch die jetzige Regelung im Insolvenzrecht sind Unternehmen bei einer positiven Fortbestehensprognose, d.h. bei mittelfristig ausreichender Liquidität, nicht verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Dagegen würde eine Rückkehr zum alten Überschuldungsbegriff Unternehmen mit negativem Reinvermögen aber positiver Fortbestehensprognose in die Insolvenz treiben.

     

    Die Verlängerung der geltenden Regelung würde auch ein bilanzielles Problem entschärfen: Bei der Aufstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses ist nach § 252 HGB die Unternehmensfortführung zu beurteilen. Geht man von der Rückkehr zur alten Rechtslage aus, stellt sich spätestens für den Jahresabschluss 2012 die Frage, ob ein Unternehmen ab dem 1.1.14 voraussichtlich überschuldet sein wird. Wäre dies zu bejahen, kann der Abschluss nicht mehr ohne Weiteres unter der Fortführungsannahme aufgestellt und testiert werden. Dies könnte Kreditgeber dazu veranlassen, ihre Forderungen vorzeitig fällig zu stellen, wodurch Zahlungsunfähigkeit und damit eine sofortige Insolvenzantragspflicht ausgelöst werden kann. Die Wirkung einer Rückkehr zum alten Überschuldungsbegriff würde so faktisch vorweggenommen.

     

    Quelle: IDW, Information 5/2012 vom 20.8.2012

    Quelle: ID 35414760