02.07.2013 · Fachbeitrag · Kapitalanleger
Abgeltungsteuer: Werbungskosten in Ausnahmefällen möglich
| Bei der Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 S. 1 EStG sind die tatsächlich entstandenen Werbungskosten abziehbar, wenn der individuelle Steuersatz bereits unter Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags unter 25 % liegt. Ein absolutes und unumkehrbares Abzugsverbot von Werbungskosten wäre in diesen Fällen verfassungswidrig (FG Baden-Württemberg 17.12.12, 9 K 1637/10, Rev. BFH VIII R 13/13, Abruf-Nr. 130084 ). |
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