Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 02.07.2013 · Fachbeitrag · Kapitalanleger

    Abgeltungsteuer: Werbungskosten in Ausnahmefällen möglich

    | Bei der Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 S. 1 EStG sind die tatsächlich entstandenen Werbungskosten abziehbar, wenn der individuelle Steuersatz bereits unter Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags unter 25 % liegt. Ein absolutes und unumkehrbares Abzugsverbot von Werbungskosten wäre in diesen Fällen verfassungswidrig (FG Baden-Württemberg 17.12.12, 
9 K 1637/10, Rev. BFH VIII R 13/13, Abruf-Nr. 130084 ). |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents