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  • 25.01.2021 · Nachricht · Kapitalerträge

    Antrag auf Günstigerprüfung nach Bestandskraft des Bescheids

    | Wurde ein Antrag auf Günstigerprüfung für Kapitalerträge (§ 32d Abs. 6 EStG) gestellt und ist der individuelle Steuersatz niedriger als die Abgeltungsteuer von 25 %, erfolgt die Besteuerung zum regulären Steuertarif. Wird nun in einem Änderungsbescheid nach Eintritt der Bestandskraft wegen geänderter Besteuerungsgrundlagen erstmals ein Antrag auf Günstigerprüfung möglich, stellt dies ein rückwirkendes Ereignis dar (BFH 14.7.20, VIII R 6/17, Abruf-Nr. 218306 ). |