· Fachbeitrag · Kapitalerträge
Führt die Stundung eines Kaufpreises auch bei teilentgeltlicher Übertragung zu Zinseinnahmen?
von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
| Wird ein im Privatvermögen gehaltenes Grundstück gegen langfristig gestundete Kaufpreisraten an einen erbberechtigten Angehörigen veräußert, ist der in den Raten rechnerisch enthaltene Zinsanteil als Kapitalertrag zu versteuern. Dies gilt auch dann, wenn der vereinbarte Kaufpreis unter dem Verkehrswert liegt ( FG Düsseldorf 6.2.17, 11 K 3064/15 E, Abruf-Nr. 193217 ). |
1. Sachverhalt
Eheleute veräußerten ein Einfamilienhaus an ihren Sohn und dessen Ehefrau. Als Gegenleistung wurde eine ‒ bei Änderung des Preisindexes für Lebenshaltung ggf. anzupassende ‒ monatliche Rente i. H. von 1.000 EUR für die Dauer von 31 Jahren (insgesamt 372.000 EUR) vereinbart. Der Verkehrswert des Grundstücks betrug 393.000 EUR. Für 2013 setzte das FA einen in den Kaufpreisraten enthaltenen steuerbaren Zinsanteil an. Nach erfolglosem Einspruch wandten sich die Steuerpflichtigen an das FG Düsseldorf.
Pikant: Ob wegen der unverzinslich gestundeten Kaufpreisforderung ein Zinsvorteil zu versteuern ist, war bereits im Veranlagungszeitraum 2012 zwischen den Beteiligten Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Der 7. Senat des FG Düsseldorf (22.10.14, 7 K 451/14 E) gab der Klage statt, da die Kaufpreisraten bei wirtschaftlicher Betrachtung keine Gegenleistung für die ratierliche Zahlung beinhalteten. Die hiergegen eingelegte Revision verwarf der BFH mangels fristgerechter Revisionsbegründung als unzulässig.
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