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  • 04.05.2016 · Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften

    Arbeitszeitkonto führt zur verdeckten Gewinnausschüttung

    | Mit dem Aufgabenbild eines GmbH-Geschäftsführers ist es nicht vereinbar, dass er durch die Führung eines Arbeitszeitkontos auf seine unmittelbare Entlohnung zugunsten später zu vergütender Freizeit verzichtet. Da ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter mit einem Fremdgeschäftsführer kein Arbeitszeit- oder Zeitwertkonto vereinbaren würde, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor (BFH 11.11.15, I R 26/15, Abruf-Nr. 184745 ). |