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  • 30.09.2019 · Nachricht · Kapitalgesellschaften

    Neues BMF-Schreiben zu Zeitwertkonten bei GmbH-Organen

    | Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands sind kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn. Dies gilt nach der aktuellen Rechtsprechung des BFH (22.2.18, VI R 17/16) auch für Gutschriften auf dem Wertguthabenkonto eines Fremd-Geschäftsführers einer GmbH. Das BMF (8.8.19, IV C 5 - S 2332/07/0004 :004, Abruf-Nr. 210513 ) hat diese Rechtsprechung inzwischen akzeptiert und seine Aussagen zu Zeitwertkonten wie folgt geändert: |