· Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften
Gesellschafter-Geschäftsführer: Fehler beim Gehaltsverzicht können teuer werden
von StB Dipl.-Finw. (FH) Sonja Steben, Dortmund
| Ist die finanzielle Situation der Kapitalgesellschaft angespannt, kann ein (vorübergehender) Gehaltsverzicht des Gesellschafter-Geschäftsführers helfen. Hier ist allerdings Vorsicht geboten. Denn ein aktuelles Urteil des BFH (15.6.16, VI R 6/13, Abruf-Nr. 188329 ) zeigt erneut, dass hier einige Spielregeln einzuhalten sind, damit der Verzicht nicht zu einer verdeckten Einlage und damit zum Zufluss von Arbeitslohn führt. |
1. Sachverhalt
Der Steuerpflichtige A war zu 35 % an der A-GmbH beteiligt und deren alleiniger Geschäftsführer. Laut Arbeitsvertrag hatte er neben dem Gehalt auch Anspruch auf Erstattung von Reisekosten. In seiner Einkommensteuer-Erklärung für 1999 erklärte A einen geringeren Arbeitslohn, als auf der Lohnsteuerkarte bescheinigt war. Er erläuterte, dass die A-GmbH in finanzielle Schwierigkeiten geraten sei und er daher in einigen Monaten auf Lohn verzichtet habe. Dazu verwies er auf eine Vereinbarung aus 1997 zwischen ihm und der GmbH, wonach er zugunsten der Firma während eines Liquiditätsengpasses auf sein Gehalt verzichten könne.
Das FA berücksichtigte bei der Einkommensteuer-Veranlagung dennoch das höhere Gehalt aus der Lohnsteuerkarte. Zudem erkannte es die von A geltend gemachten Reisekosten nicht als Werbungskosten an. Der dagegen gerichteten Klage gab das FG Hessen statt. Der BFH jedoch verwies das Verfahren wieder an das FG zurück, da die Feststellungen des FG keine abschließende Sachentscheidung ermöglichten. In seiner Urteilsbegründung gab der BFH der Praxis jedoch einige wichtige Grundsätze an die Hand.
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