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  • · Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften

    Lösen verdeckte Gewinnausschüttungen zusätzlich Schenkungsteuer aus?

    von Dipl.-Finw. RiFG Prof. Dr. Volker Kreft, Bielefeld

    | Seit Jahren tragen die Finanzverwaltung und die Finanzrechtsprechung einen Streit um die Rechtsfrage aus, ob offene oder verdeckte Gewinnausschüttungen einer Kapitalgesellschaft an ihre Gesellschafter neben den ertragsteuerlichen auch schenkungsteuerliche Folgen auslösen können. Der Beitrag gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und die Auswirkungen für die steuerliche Praxis. |

    1. Problemstellung

    Jede freigebige Zuwendung unter Lebenden stellt eine Schenkung dar, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Eine freigebige Zuwendung erfordert nach der BFH-Rechtsprechung

    • in objektiver Hinsicht, dass die Leistung zu einer Bereicherung des Bedachten auf Kosten des Zuwendenden führt und die Zuwendung (objektiv) unentgeltlich ist (BFH 23.11.11, II R 33/10);