01.02.2018 · Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften
Verwaltungsschreiben zur Verlustabzugsbeschränkung (§ 8c KStG)
| Das BMF (28.11.17, IV C 2 - S 2745-a/09/10002: 004, Abruf-Nr. 198672 ) hat in einem umfangreichen Schreiben zur Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften (§ 8c KStG) Stellung bezogen und damit sein Schreiben vom 4.7.08 (BStBl I 08, 736) ersetzt. Nur einen Tag später folgten die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder (29.11.17, G 1427, Abruf-Nr. 198855 ) zur Anwendung des § 8c KStG auf gewerbesteuerliche Fehlbeträge. Hier wurde u. a. herausgestellt, dass die im BMF-Schreiben vom 28.11.17 enthaltenen Grundsätze auch bei der Gewerbesteuer anzuwenden sind. |
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