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  • 02.10.2014 · Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften

    Zum Zeitpunkt der Verlustentstehung bei Auflösung einer GmbH

    | Wird bei Auflösung der Gesellschaft ein Verlust nach § 17 EStG erzielt, ist oft fraglich, zu welchem Zeitpunkt dieser anzusetzen ist. Nach einem Urteil des FG Münster (27.3.14, 2 K 4479/12 E, Abruf-Nr. 142596) kann ein Verlust erst in dem Veranlagungszeitraum berücksichtigt werden, in dem endgültig feststeht, in welcher Höhe der Steuerpflichtige mit Zahlungen aus einer Höchstbetrags-Bürgschaft belastet wird. |