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  • 31.10.2018 · Fachbeitrag · Kapitalvermögen

    Aktienübertragung auf Kind und zeitnaher Verkauf nicht per se ein Missbrauch nach § 42 AO

    | Schenken Eltern ihren Kindern Aktien und verkaufen diese die Aktien zeitnah an einen Dritten, unterstellt das FA regelmäßig einen Gestaltungsmissbrauch. Die Folge: Sowohl die Kapitalanlagen als auch die Kapitalerträge werden weiter den Eltern zugerechnet. Der BFH (17.4.18, IX R 19/17, Abruf-Nr. 202839 ) hat jetzt jedoch entschieden, dass ein enger zeitlicher Zusammenhang von Schenkung und Verkauf allein nicht ausreicht, um einen steuerlichen Missbrauch nach § 42 AO anzunehmen. |