· Fachbeitrag · Kapitalvermögen
Praktische Auswirkungen der Investmentsteuerreform auf die Kapitaleinkünfte ab 2018
von StB Dipl.-Finw. (FH) Jutta Liess, Traunreut
| Bereits im Juli 2016 wurde die Investmentsteuerreform verabschiedet (BGBl I 16, 1730). Konkrete Auswirkungen für Privatanleger zeigen sich in den Steuererklärungen für 2018 bei den Einkünften aus Kapitalvermögen. Der Beitrag zeigt, was es zu beachten gilt. |
1. Grundlegende Änderungen in der Fondsbesteuerung
Bisher wurden Investmentfonds grundsätzlich nach dem Transparenzprinzip besteuert. Danach wurden die herkömmlichen Fondserträge in der Regel beim Anleger so versteuert, als seien sie in seinem Direktbestand. Auf Ebene der Fondsgesellschaft waren sie in der Regel körperschaft- und gewerbesteuerfrei (§ 11 Abs. 1 InvStG a. F.).
Im Rahmen des Transparenzprinzips kam es nicht nur bei einer Ausschüttung zu einem steuerrelevanten Zufluss beim Fondsanleger, sondern insbesondere auch bei einer Thesaurierung („ausschüttungsgleiche Erträge“).
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