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  • 08.06.2020 · Nachricht · Kindergeld

    Unterbrechung des Freiwilligen Sozialen Jahres wegen Krankheit

    | Die Unterbrechung des Freiwilligen Sozialen Jahres wegen Krankheit führt nicht zum Verlust des Kindergelds. Die Grundsätze zum Fortbestehen des Kindergeldanspruchs bei einer Unterbrechung der Ausbildung wegen Krankheit hat das FG Hessen (29.1.20, 9 K 182/19, Abruf-Nr. 215494 ) auf die krankheitsbedingte Unterbrechung eines Freiwilligendienstes übertragen. |