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  • 12.07.2018 · Nachricht · Kleinunternehmerregelung

    EuGH zur Anwendung des § 19 UStG bei Differenzbesteuerung gefragt

    | Der EuGH soll auf Vorlage des BFH (7.2.18, XI R 7/16, Abruf-Nr. 201749 ) klären, ob für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) in Fällen der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) auf den vollen Verkaufspreis oder lediglich auf die (wesentlich geringere) Handelsspanne abzustellen ist. Der BFH neigt dazu, auf die Differenzbeträge abzustellen – unabhängig von der Höhe der vereinnahmten Entgelte. Dem entspricht zudem, dass die Kleinunternehmerregelung des § 19 Abs. 1 S. 1 UStG der Verwaltungsvereinfachung dient. |