· Fachbeitrag · Klimaschutzprogramm 2030
Energetische Sanierung wird gefördert und die Pendlerpauschale erhöht
von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
| Erst im Vermittlungsausschuss konnten sich der Bundestag und der Bundesrat auf ein Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (BGBl I 19, 2886) einigen. Damit werden energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen ab 2020 durch eine Steuerermäßigung gefördert. Berufspendler erhalten ab 2021 eine erhöhte Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer. |
1. Energetische Sanierung
Energetische Maßnahmen an einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude (begünstigtes Objekt) werden ab 2020 durch eine Steuerermäßigung gefördert (§ 35c EStG). Voraussetzung: Das Objekt ist bei der Durchführung der Maßnahme älter als zehn Jahre (maßgebend ist der Herstellungsbeginn).
Beachten Sie | Die Förderung ist zeitlich befristet: Es werden energetische Maßnahmen gefördert, mit denen nach dem 31.12.19 begonnen wird und die vor dem 1.1.30 abgeschlossen sind.
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