· Fachbeitrag · Steuerermäßigung nach § 35c EStG
Energetische Sanierung: BMF veröffentlicht Muster für die Bescheinigung des Fachunternehmens
von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
| Nach § 35c EStG werden energetische Maßnahmen an einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude, das bei der Durchführung der Maßnahme älter als zehn Jahre ist, seit 2020 durch eine Steuerermäßigung gefördert. Durch eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens muss nachgewiesen werden, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Die amtlichen Muster (inklusive Erläuterungen) hat das BMF (31.3.20, IV C 1 - S 2296-c/20/10003 :001, Abruf-Nr. 215064 ) nun veröffentlicht. |
1. Hintergrund
Begünstigte Maßnahmen nach § 35c Abs. 1 EStG sind u. a. die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken sowie die Erneuerung der Fenster, Außentüren oder der Heizungsanlage. Es werden nur Maßnahmen gefördert, mit deren Durchführung nach dem 31.12.19 begonnen wurde und die vor dem 1.1.30 abgeschlossen sind (§ 52 Abs. 35a EStG).
Beachten Sie | Die Mindestanforderungen für die energetischen Maßnahmen wurden in der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) geregelt. Hier wurde auch der Begriff des Fachunternehmens klargestellt.
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