Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Körperschaftsteuer

    Vorzeitige Kündigung des Gewinnabführungsvertrags: Was ist ein „wichtiger Grund“?

    | Nach § 14 Abs. 1 Nr. 3 KStG kann ein Gewinnabführungsvertrag vor Ablauf der fünfjährigen Mindestlaufzeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden, ohne die Folgen der Organschaft aufzuheben. Allein der Verkauf einer Organgesellschaft innerhalb des Konzerns ist nach Ansicht des FG Niedersachsen (10.5.12, 6 K 140/10 ) noch kein wichtiger Grund für die Beendigung der Organschaft. Wäre nämlich jeder Beteiligungsverkauf innerhalb eines Konzerns per se als wichtiger Grund anzuerkennen, wäre die Mindestdauer des Gewinnabführungsvertrags innerhalb eines Konzerns dem Belieben der beteiligten Gesellschafter überlassen. |

     

    Hinweis | Gegen diese Entscheidung ist die Revision beim BFH (I R 45/12) anhängig. Dieser wird hoffentlich bald klären, ob und ggf. wann eine Veräußerung einer Organgesellschaft innerhalb eines Konzerns einen wichtigen Grund für eine Beendigung der Organschaft bildet.

    Quelle: ID 36865690