· Fachbeitrag · Krankenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben
Nicht jede Bonuszahlung erhöht die Steuer
von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
| Erhalten Steuerpflichtige von ihrer gesetzlichen Krankenkasse Bonusleistungen für gesundheitsbewusstes Verhalten ( § 65a SGB V ), wird die Freude oft getrübt. Denn viele FÄ werten diese Zahlungen als Beitragsrückerstattung und mindern die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge. Doch jetzt gibt es Gegenwind vom FG Sachsen. |
1. BFH-Rechtsprechung und Sichtweise der Verwaltung
Nach der Rechtsprechung des BFH ist bei den Bonusprogrammen der gesetzlichen Krankenkassen wie folgt (vereinfacht) zu unterscheiden:
- Prämienzahlungen aufgrund eines Wahltarifs (§ 53 Abs. 1 SGB V) mindern als Beitragsrückerstattung den Sonderausgabenabzug (BFH 6.6.18, X R 41/17).
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