· Nachricht · Künstlersozialabgabe-Verordnung
Künstlersozialabgabe: Keine Erhöhung für 2016 geplant
| Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung soll auch in 2016 bei 5,2 % liegen. Dies ergibt sich aus einem Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 24.6.15. |
Das wohl erneut keine Erhöhung notwendig wird, liegt insbesondere an dem im vergangenen Jahr verabschiedeten Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes, wodurch die Deutsche Rentenversicherung und die Künstlersozialkasse ihre Prüfungen deutlich ausgeweitet haben.
Quelle: ID 43546426