30.09.2019 · Nachricht · Künstlersozialversicherung
Künstlersozialabgabe bleibt auch in 2020 stabil bei 4,2 %
| Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch im Jahr 2020 bei 4,2 % liegen (Künstlersozialabgabe-Verordnung 2020, BGBl I 19, 1354). Damit bleibt der Abgabesatz im dritten Jahr in Folge unverändert. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig