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  • 30.09.2019 · Nachricht · Künstlersozialversicherung

    Künstlersozialabgabe bleibt auch in 2020 stabil bei 4,2 %

    | Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch im Jahr 2020 bei 4,2 % liegen (Künstlersozialabgabe-Verordnung 2020, BGBl I 19, 1354). Damit bleibt der Abgabesatz im dritten Jahr in Folge unverändert. |