· Nachricht · Künstlersozialabgabe-Verordnung
Künstlersozialabgabe: Keine Erhöhung für 2016
| Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung liegt auch in 2016 bei 5,2 %. |
Dass erneut keine Erhöhung notwendig wird, liegt vor allem an dem in 2014 verabschiedeten Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes, wodurch die Deutsche Rentenversicherung und die Künstlersozialkasse ihre Prüfungen deutlich ausgeweitet haben.
Quelle | Künstlersozialabgabe-Verordnung 2016 vom 1.9.2015, BGBl I 2015, 1570
Quelle: ID 43665699