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  • 05.10.2016 · Fachbeitrag · Künstlersozialversicherung

    Abgabesatz sinkt in 2017 auf 4,8 %

    | Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung sinkt in 2017 um 0,4 % auf dann 4,8 % (Künstlersozialabgabe-Verordnung 2017 vom 9.8.16, BGBl I 16, 1976). Die Reduzierung wurde insbesondere durch das Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes (BGBl I 14, 1311) möglich. Die erhöhte Transparenz bei der Abgabeerhebung sowie eine verschärfte Prüftätigkeit der Deutschen Rentenversicherung und der Künstlersozialkasse führten in 2015 zu Mehreinnahmen von rund 30 Mio. EUR (vgl. BMAS vom 14.6.16 „Künstlersozialversicherung in der digitalen Welt“). |