· Nachricht · Kurzarbeitergeld
Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld bis 30.6.23 verlängert
| Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld geht in die nächste Runde. Das Bundeskabinett hat die Sonderregelung nun per Verordnung um weitere sechs Monate bis Ende Juni 2023 verlängert. |
Die Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld regelt:
- Kurzarbeitergeld kann gezahlt werden, wenn mindestens 10 % (regulär ein Drittel) der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind.
- Beschäftigte müssen keine Minusstunden vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen.
Beachten Sie | Auch Leiharbeitnehmern wird der Bezug von Kurzarbeitergeld weiterhin ermöglicht. Dies gilt ebenfalls befristet bis zum 30.6.23.
Quelle | Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld vom 19.12.22, BAnz AT 21.12.22 V3; Die Bundesregierung: „Kurzarbeitergeld: Erleichterter Zugang verlängert“ vom 14.12.22
Quelle: ID 48976843