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  • · Nachricht · KV-Beiträge

    FA darf Besteuerungsgrundlagen an gesetzliche Krankenkassen übermitteln

    | Das FA ist berechtigt und verpflichtet, einer gesetzlichen Krankenversicherung auf deren Antrag die für eine Beitragsbemessung freiwillig versicherter Mitglieder erforderlichen Besteuerungsgrundlagen mitzuteilen. Hierzu gehören auch die Einkünfte des Ehepartners, der kein Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist. Dies hat das FG Baden-Württemberg (22.4.16, 13 K 1934/15 ) entschieden und die Revision zugelassen. |

     

    Beachten Sie | Die Entscheidung betrifft Veranlagungszeiträume vor 2015. Seit 2015 ist eine gesetzliche Neuregelung zu beachten. Danach ist die Festsetzung von Höchstbeiträgen nunmehr nicht nur für freiwillig hauptberuflich selbstständige Mitglieder, sondern für alle freiwillig Versicherten möglich, sofern das Mitglied auf Verlangen der Krankenkasse Einnahmen nicht nachweist. Die Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen ist daher für die Beitragsbemessung nicht mehr erforderlich.

    Quelle: ID 44252287