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Auch 2013 findet kein Sozialausgleich statt
| Nun ist es amtlich: Wie in den Jahren 2011 und 2012 findet auch im nächsten Jahr kein Sozialausgleich statt. Den durchschnittlichen Zusatzbeitrag nach § 242a SGB V für das Jahr 2013 hat das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen nämlich auf 0 EUR festgelegt (Bekanntmachung am 12.11.12 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht). |
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist maßgebend für die Durchführung des Sozialausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung. Übersteigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag die Belastungsgrenze von 2 % der beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherten, gilt der Versicherte als finanziell überfordert und hat einen Anspruch auf Sozialausgleich.
Hinweis | Damit müssen Arbeitgeber und Krankenkassen frühestens ab 2014 mit einem Sozialausgleich rechnen.