· Fachbeitrag · Löhne und Gehälter
Beiträge zur Gruppenkrankenversicherung: Monatlicher Zufluss trotz jährlicher Vorauszahlung
von StB Jürgen Derlath, Münster
| Die Gewährung von Krankenversicherungsschutz ist in Höhe der geleisteten Beiträge Sachlohn, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags von seinem Arbeitgeber ausschließlich Versicherungsschutz und nicht auch eine Geldzahlung verlangen kann. Mit dem zeitlichen Zufluss des Vorteils hat sich nun das FG Baden-Württemberg (21.10.22, 10 K 262/22, Abruf-Nr. 233481 ) beschäftigt. Die Revision wurde zwar zugelassen, aber vom FA nicht eingelegt. |
1. Hintergrund
Vom Arbeitgeber gewährte Sachbezüge bleiben unter gewissen Voraussetzungen bis zu einer monatlichen Freigrenze von 50 EUR (gilt für alle Vorteile im Monat) steuer- und sozialversicherungsfrei. Zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug vgl. das aktuelle Schreiben des BMF (15.3.22, IV C 5 - S 2334/19/10007 :007).
2. Sachverhalt und Entscheidung
Mit der jährlichen Vorauszahlung der Beiträge war den Arbeitnehmern der Sachbezug „Versicherungsschutz” bei wirtschaftlicher Betrachtung noch nicht zugeflossen. Zwar erlangten die Arbeitnehmer als Versicherte einen unmittelbaren Anspruch auf Krankenversicherungsschutz. Die Arbeitnehmer hatten jedoch zum Zeitpunkt der Beitragszahlung durch den Arbeitgeber noch keinen Anspruch auf die Versicherungsleistung für das gesamte Versicherungsjahr. Hinzu kommen musste im Streitfall das Fortbestehen des jeweiligen Arbeitsverhältnisses während des Versicherungsjahres.
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