· Nachricht · Löhne und Gehälter
BMF veröffentlicht neue Auslandsreisepauschalen ab 2019
| Das BMF (28.11.18, IV C 5 ‒ S 2353/08/10006 :009) hat die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsdienstreisen veröffentlicht, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ab 1.1.19 steuerfrei auszahlen kann. |
Beachten Sie | Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind nur bei der Arbeitgebererstattung anwendbar. Für den Werbungskostenabzug sind die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend. Dies gilt entsprechend für den Betriebsausgabenabzug.
Quelle: ID 45676259