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  • · Nachricht · Löhne und Gehälter

    Mindestlohn steigt bis 2022 in vier Stufen

    | Der gesetzliche Mindestlohn (in 2020: 9,35 EUR brutto je Zeitstunde) wird ab dem 1.1.21 stufenweise erhöht. Die Bundesregierung hat eine entsprechende Verordnung beschlossen und folgt damit dem Vorschlag der Mindestlohnkommission aus Juni 2020 (BMAS, „Mindestlohn steigt“, Mitteilung vom 28.10.20). |

     

    Hintergrund: Nach § 11 des Mindestlohngesetzes kann die Bundesregierung die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassung des Mindestlohns durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates verbindlich machen.

     

    Der Mindestlohn steigt in vier Halbjahresschritten:

     

    • zum 1.1.21: 9,50 EUR
    • zum 1.7.21: 9,60 EUR
    • zum 1.1.22: 9,82 EUR
    • zum 1.7.22: 10,45 EUR
    Quelle: ID 46974320